Lerntherapie-FAQ
Antworten auf Ihre Fragen
Eine Lerntherapie ist eine spezielle Form der Förderung für Kinder mit schulischen Lernstörungen.
Vorrangig wird der Lese-, Rechtschreib- und Rechenerwerb gefördert.
Es werden jedoch auch andere Kompetenzen wie die Fähigkeit sich zu fokussieren, eine verbesserte Handschrift, grundlegende Strategien zu lernen und anderes kleinschrittig erlernt.
Lerntherapie baut, im Gegensatz zur Nachhilfe, nicht auf dem Schulstoff auf, sondern basiert auf einer umfangreichen Förderdiagnostik und orientiert sich am individuellen Förderbedarf des Kindes.
Die Förderdiagnoatik bezieht schulische, ärztliche und therapeutische Stellungnahmen und Gutachten und die Informationen der Eltern ein.
Eine Lerntherapie findet in der Regel einzeln, in einzelnen Fällen zu Zweit oder in Kleingruppen statt.
Hinzukommend orientiert sich meine Förderung auch an den Empfehlungen der S-3 Leitlinien.*
*Der Bundesverband Legasthenie und Dyskakulie stellt ausführliche Informationen zur Lerntherapie, S-3 Leitlinie und allen weiteren Fragen bereit. https://www.bvl-legasthenie.de
Sehen Sie am Beispiel Lesen, welche Grundlagen ein Kind benötigt, um Lesen zu lernen.
Hier sind nur einige der benötigten Lernschritte aufgeführt.
Ihr Kind muss verstehen,
- a. dass es einen Unterschied zwischen der gesprochenen und geschriebenen Sprache gibt und in welchem Zusammenhang diese stehen.
- b. dass es Buchstaben gibt, diese in sich aber keine Bedeutung ergeben, sondern erst ein Wort (das sich in der Regel aus mehreren Buchstaben zusammensetzt) die Bedeutung ergibt.
- c. dass es Buchstaben, gesprochene Laute, Silben, Wörter und Sätze gibt.
- d. dass die Buchstaben von links nach rechts ohne Auslassung gelesen werden.
- e. dass die gelesenen Buchstaben zusammengezogen werden müssen und erst daraus sich das Wort ergibt.
- f. dass es verschiedene unterschiedliche Buchstaben und Buchstabengruppen gibt, die ähnlich klingen, jedoch verschieden geschrieben werden. Zum Beispiel : „ä und e“ : „Äpfel, Ernte“
Es gibt auch gleich aussehende Buchstaben, die unterschiedlich klingen.
Beispiel: E s e l.
Das „Anfangs-E“ klingt lang, das „End-E“ klingt kurz, beide Buchstaben sind visuell identisch.
Dies sind nur einige Beispiele dieser komplexen Lernvorgänge.
Interessieren Sie sich für weitere Erläuterungen zu den Lernvorgängen beim
Lesen, Schreiben, Rechnen?
Dann können Sie folgende Webseiten besuchen:
www.bvl-legasthenie.de / www.legaKids.net / www.kreiselhh.de
Die hier aufgeführten Merkmale sind Beispiele.
Umfassende Erläuterungen finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie. www.bvl-legasthenie.de
Eine Lese-, Rechtschreibstörung ist eine, von der WHO anerkannte schulische Lernstörung und wird gemäß ICD 10 (F 81.0 und F 81.1 ) erfasst. Beide Störungen können auch isoliert auftreten.
Eine Lesestörung kann vorliegen, wenn Kinder von Schulbeginn an das Lesen nur mühsam erlernen. Sie haben Probleme, die gesprochenen Laute und deren Zuordnung zu den geschriebenen Buchstaben sicher zuzuordnen.
Hinzu kommen Schwierigkeiten, Buchstaben zusammmenzufügen/zusammenzuschleifen.
Darunter wird das Verbinden einzelner Buchstaben zu einem Wort verstanden
Beispiel: O-m-a = Oma
Die Leseflüssigkeit ist über einen langen Zeitraum auffallend langsam, steigert und automatisiert sich nur unter (großen) Anstrengungen. Die Konzentration ist durch die Anstrengung schnell erschöpft. Das sinnentnehmende Lesen (Verstehen des Gelesenen) etabliert sich nicht ausreichend.
Die Kinder raten häufig. Die fehlende Lesekompetenz wirkt sich nachteilig auf alle Schulfächer aus, in denen gelesen werden muss, trotz gutem Verständnis und Erinnern der Unterrichtsinhalte.
Lesen hat im Verhältnis zum Schreiben einen höheren Stellenwert und sollte immer zuerst gefördert werden.
Die Rechtschreibstörung fällt durch auffallende und lang andauernde Schwierigkeiten, die gesprochene Sprache in Schrift umzusetzen, auf. Das Geschriebene beinhaltet sehr viele Fehler.
Die Laut- Buchstabenzuordnung gelingt überdurchschnittlich oft nicht.
Trotz Üben und richtigen Schreibens geübter Wörter, sind diese häufig nach kurzer Zeit wieder vergessen. Das Schreibtempo ist oft langsam, die Kinder sind nicht in der Lage, Fehler selbständig zu korrigieren, obwohl sie die wichtigsten Rechtschreibregeln kennen.
Unterrichtsinhalte, wie zum Beispiel Rechtschreibregeln werden gut verstanden, können aber auf Grund der Lernstörung nicht ausreichend umgesetzt werden.
Bei beiden Störungen liegt bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen keine Intelligenz-minderung oder mangelhafte Beschulung vor.
Laut S-3 Leitlinie und Studien, ensteht überdurchschnittlich oft durch konstante Misserfolgs-erfahrungen psychsische Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Hinzukommend kann die Schullaufbahn der betroffenen Kinder deutlich beeinträchtigt werden, denn die Kinder können ihr vorhandenes kognitives Potential nicht entfalten, wenn sie keine individuelle Förderung und keinen einen angepassten Nachteilsausgleich erhalten.
Die hier aufgeführten Merkmale sind Beispiele.
Umfassende Erläuterungen finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie. www.bvl-legasthenie.de
Eine Dyskalkulie ist ebenfalls eine, von der WHO anerkannte, Lernstörung und wird gemäß ICD 10 (F 81.2 ) erfasst.
Kinder mit einer Rechenstörung haben vorwiegend Probleme, die Grundrechenarten, sowie sogenanntes „Faktenwissen“ wie das Einmal-Eins, zu verstehen, zu erlernen und anzuwenden.
Eine Rechenstörung basiert, wie die Lese-, Rechtschreibstörung, nicht auf einer Intelligenzminderung oder mangelhaften Beschulung.
Sie kann bei dauerhafter Beeinträchtigung ebenfalls zu psychischen Störungen und Erkrankungen
(auf Grund andauernder Misserfolgserfahrungen) und zu einer Beeinträchtigung der
Schullaufbahn führen oder beitragen.
Im Verhältnis zur Lese-, Rechtschreibstörung ist die Rechenstörung erst später bekannt geworden und es stehen bisher weniger wissenschaftliche Studien zur Verfügung.
Kinder mit einer Rechenstörung benötigen eine individuelle Förderung und einen, an ihre Fähigkeiten und Defizite angepassten Nachteilsausgleich.
Zur Zeit wird der Nachteilsausgleich in Niedersachsen, laut Schulerlass, nur bis zum Ende der 4. Klasse durchgeführt.
Eine komorbide Störung bedeutet, dass neben der Lese-, Rechtschreib und/oder Rechenstörung eine weitere fachärztlich diagnostizierte Teilleistungsstörung vorhanden ist. Es kann auch eine kombinierte Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung bestehen. (Welche Teilleistungsstörungen dazu gehören, können Sie den S-3-Leitlinien entnehmen).
Zunächst sollten Sie versuchen, mit den Klassen- und FachlehrerInnen zu sprechen, falls diese Sie noch nicht angesprochen haben.
- Was ist den LehrerInnen aufgefallen, was empfehlen sie?
- Erhält Ihr Kind in Zukunft gezielten Förderunterricht und wie wird dieser umgesetzt?
- Erhält ihr Kind einen Nachteilsausgleich?
- Wer arbeitet diesen aus?
Wenn die Schule Ihnen eine fachärztliche Diagnose empfiehlt, sollten Sie Ihr Kind bei einer Fachärztin für Kinderpsychologie, Kinderpsychyatrie oder – neurologie anmelden. Auch verschiedene Uni- und Kinderkliniken oder sozialpädiatrische Zentren bieten die Lese-, Rechtschreib- und Rechendiagnostik an. Wenn die Schule eine fachärztliche Diagnostik noch nicht empfiehlt, Sie aber den Eindruck haben, dass die Schwierigkeiten Ihres Kindes weiter bestehen, sich verstärken oder es eine kontinuierliche, psychische Belastung Ihres Kindes gibt, können Sie ebenfalls einen Facharzttermin zur Abklärung der Ursachen vereinbaren.
Die Fachärztin verfasst nach der Untersuchung eine ärztliche Stellungnahme. Auf dieser Basis wenden sie sich dann an die Schule, gegebenenfalls eine Lerntherapeutin und eventuell das Amt für Jugend (siehe Punkt Kostenübernahme), wenn Sie dort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen möchten.
Eine Lerntherapie gliedert sich in folgende Schritte:
a. Zunächst wird ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch vereinbart.
Dieses findet in der Regel ohne Ihr Kind statt.
Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob Ihr Kind für 4-5 Stunden an einer Lerntherapie teilnehmen soll.
Diese Phase dient der Orientierung und dem Kennlernen, damit Ihr Kind sehen kann, ob es sich bei mir wohlfühlt.
Nach den ersten Stunden wird Ihnen in einem Auswertungsgespräch der Förderplan vorgestellt.
Erst danach wird, wenn sie sich dazu entscheiden, der Lerntherapievertrag verbindlich.
b. Während der Lerntherapie wird der Förderplan fortlaufend weiterentwickelt und individuell an die Fähigkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst.
Je nach Bedarf finden 10 Minuten vor Stundenende kurze oder gesonderte,längere Gespräche zum Förderplan und der -entwicklung statt.
Die Lerntherapeutin tauscht sich, wenn von den Eltern gewünscht, auch mit der Schule und TherapeutInnen und/oder ÄrztInnen aus.
c. Da Ihr Kind in der Regel einmal pro Woche für eine Lerntherapieeinheit (45- 60 Min.) kommt, ist eine schnelle Verbesserung der geförderten Fähigkeiten nur allmählich möglich, da es sich um komplexe Lernprozesse handelt, die kleinschrittig erarbeitet werden. Der Abstimmung und Kooperation mit der Schule kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da die Förderung in den Zensuren zunächst nicht sofort sichtbar wird.
Hinzukommend benötigen die Kinder /Jugendlichen einen individuell abgestimmten Nachteilsausgleich, der bei Bedarf von der Lerntherapeutin, in Abstimmung mit den Eltern, ausgearbeitet und von den Eltern als Vorschlag bei der Schule eingereicht wird.
Das Ziel einer Lerntherapie ist im Idealfall dann erreicht, wenn Ihr Kind (mindestens) die Basiskompetenzen im Lesen, Schreiben oder Rechnen sicher erlernt hat.
Dies bedeutet:
Lesen: Ihr Kind kann recht flüssig Lesen und den Sinn des Gelesenen verstehen und kommt im Unterricht gut mit.
Schreiben: Ihr Kind kann flüssig und möglichst leserlich Schreiben, sowie selbständig und sicher die wichtigsten Rechtschreibkorrekturstrategien anwenden.
Rechnen: Ihr Kind beherrscht alle Grundrechenarten, kann diese beim Kopfrechnen und schriftlich sicher anwenden. Es hat die zugrunde liegenden Rechenoperationen verstanden und kann diese, sowie erlerntes Faktenwissen (wie das Einmal Eins) auf neue Lerninhalte im Mathematikunterricht übertragen.
Eine Lerntherapie kann schulische Lernstörungen nicht auflösen oder ungeschehen machen.
Sie kann jedoch, mit Hilfe einer vertrauens- und verständnisvollen Umgangsweise und gut abgestimmter Förderdiagnostik Ihr Kind dazu befähigen, mit seinen Lernschwierigkeiten besser umgehen zu können und stabile Lernprozesse zu vollziehen, auf denen es, auch nach Beendigung der Lerntherapie, aufbauen kann.
Sie kann beitragen, Selbstwertgefühl und Selbstwirksamkeitserleben Ihres Kindes (wieder) aufzubauen.
Eine Lerntherapie kann dazu beitragen, dass Eltern, Schule, Lerntherapie und andere Beteiligte durch den gemeinsamen Austausch eine, für Ihr Kind spürbare Veränderung bewirken.
Diese ermöglicht es ihm, seine Fähigkeiten und Lernfortschritte in einem positiveren Licht zu sehen und bestärkt es in seiner Motivation die Lernhindernisse zu bewältigen.
In einer Lerntherapie werden grundsätzlich jede Form von Lernfortschritten und das Kind in seiner gesamten Persönlichkeit wahrgenommen, anerkannt und bestärkt.
- a. Die Kosten werden von den Eltern privat getragen.
- b. Im Fall einer fachärztlich festgestellten Lernstörung wie einer Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörung , die eine drohende oder bestehende seelische Behinderung bewirken, kann beim zuständigen Amt für Jugend die Lerntherapie als Eingliederungshilfe nach SGB VIII § 35a beantragt werden.
Bei Fragen zum Antrag und dem Prozedere berät Sie das zuständige Amt für Jugend.
Ich habe mit den Ämtern für Jugend Stadt und Landkreis Lüneburg sowie der Stadt Hamburg eine Honorarvergütungsvereinbarung getroffen.